Amtstafel 2005


Kundmachung Jahresrechnung 2004

Hatting, am 06.04.2005

 

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Jahresrechnung 2004 der Gemeinde Hatting von

 

Mittwoch, dem 13. April 2005

bis einschließlich

Donnerstag, dem 28. April 2005

 

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

06.04.2005

Abgenommen am:

29.04.2005


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