Amtstafel 2005
Ergänzender Bebauungsplan 318E048-05
Ullmann, Grubhofer, Eberhard
Hatting, am 24.10.2005
Kundmachung
Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr. 93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 06.09.2005 unter Pkt. 8 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden ergänzenden Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:
Ergänzender Bebauungsplan 318E048-05 im Bereich der Gpn. 1586 zur Gänze und 1580 (Weg) zum Teil KG Hatting ;
Der ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde. Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen am: 24.10.2005 Abgenommen am: 08.11.2005
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