Amtstafel 2005
Allgemeiner Bebauungsplan - Gewerbegebiet `Stallerbach´
Hatting, am 17.11.2005
Kundmachung
Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr. 93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 28.09.2005 unter Pkt. 3 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden allgemeinen Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:
Allgemeiner Bebauungsplan 318A019-05 im Bereich der Gpn. 1393, 885/3 und 3/2 alle zum Teil KG Hatting ;
Der allgemeine Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde. Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen am: 17.11.2005 Abgenommen am: 02.12.2005 |
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