Amtstafel 2005
Kundmachung
Hatting, am 10.10.2005
Kundmachung über die Auflegung eines ergänzenden Bebauungsplanes
Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 28.09.2005 den Beschluss gefasst,den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes 318E051-05 für die Gp. 1393zum Teil KG Hatting gemäß § 65 Abs. 1 des TROG 2001 idgF während vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2001 idgF die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes 318E051-05 für die Gp. 1393 zum Teil KG Hatting. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom
10.10.2005 bis 08.11.2005
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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