Amtstafel 2005
Bebauungsplan Kostner
Hatting, am 27.12.2005
Kundmachung
Es wird gemäß § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 - TROG 2001, LGBl. Nr. 93, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 18.11.2005 unter Pkt. 4 der Tagesordnung die Erlassung des folgenden ergänzenden Bebauungsplanes gemäß § 65 Abs. 4 TROG 2001 beschlossen hat:
Ergänzender Bebauungsplan 318E053-05 im Bereich der Gp. 1638/2 zur Gänze KG Hatting ;
Der ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 67 Abs. 1 TROG 2001 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde. Der Bebauungsplan liegt gemäß § 67 Abs. 3 TROG 2001 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
Angeschlagen am: 27.12.2005 Abgenommen am: 11.01.2006 |
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