Amtstafel 2005
Kundmachung
Hatting, am 18.07.2005
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2005 einstimmig den Beschluss gefasst, den § 3 Pkt. 2 der Abfallgebührenordnung wie folgt zu ändern:
Bioabfallgebühr:
Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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