Amtstafel 2005


Kundmachung

Hatting, am 18.07.2005

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2005 einstimmig den Beschluss gefasst, den § 3 Pkt. 2 der Abfallgebührenordnung wie folgt zu ändern:

 

Bioabfallgebühr:

Staffelung nach Personen pro Jahr:

1-Personen-Haushalt

…...…………..…

32,27

(alle Gebühren inkl. USt.)

2-Personen-Haushalt

……...…………..

38,37

 

3-Personen-Haushalt

………...………..

44,47

 

4-Personen-Haushalt

………...………..

50,57

 

jede weitere Person

+ € 6,10

 

 

 

 

 

 

 

Diese Gebühr gilt nur für Haushalte oder Betriebe, welche nachweislich keine Eigen- kompostierung betreiben bzw. eine Biotonne beanspruchen und beinhaltet die Entleerung eines 120 Liter Behälters pro Abfuhr und Haushalt.

 

 

 

 

 

Entleerungsgebühr für jede weitere 120 Liter: € 3,05

 

 

 

 

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

Angeschlagen am:

18.07.2005

Abgenommen am:

02.08.2005


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