Amtstafel 2005


Hatting, am 14.02.2005

Kundmachung

Gemäß § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde Hatting für das Jahr 2005 von

Montag, dem 21. Februar 2005 
bis einschließlich
Dienstag, dem 08. März 2005

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung des Haushaltsplanes prüfen wird.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

14.02.2005

Abgenommen am:

09.03.2005


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