Amtstafel 2005


Kundmachung

Hatting, am 14.04.2005

Zahl :

031-2/05 + Bauakt

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich `Stallerbach´, Gp. 1393 KG Hatting

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.04.2005 die Aufhebung folgender Beschlussfassung vom 20.07.2004 beschlossen:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, gem. § 68 Abs. 1 bzw. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001 den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Hatting im Bereich der Gp. 1393 zum Teil KG Hatting während vier Wochen zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt aufzulegen. Die Gp. 1393 zum Teil mit ca. 3500 m² soll von „Freiland“ in „Bauland - beschränktes Mischgebiet“ umgewidmet werden. Personen, welche in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben, sowie Rechtsträgern, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens einer Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Der Gemeinderat fasst zugleich den Beschluss, dass diese Flächenwidmungsplanänderung rechtswirksam wird, wenn spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf abgegeben wird.

Anschließend hat der Gemeinderat gemäß des § 68 Abs. 1 bzw. § 64 Abs. 1 TROG 2001, LGBl. Nr. 93 i.d.g.F. die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1393 zum Teil im Ausmaß von ca. 3609 m² von derzeit „Freiland“ in „Bauland - beschränktes Mischgebiet“ beschlossen.

 

Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom

14.04.2005 bis 13.05.2005

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

14.04.2005

Abgenommen am:

20.05.2005


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