Amtstafel 2005
Kundmachung
Hatting, am 20.04.2005
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.01.2005 eine Verordnung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1518 KG Hatting beschlossen. Die Tiroler Landesregierung erteilt dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hatting vom 25.01.2005 betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1518 (Krabichler), KG Hatting (Umwidmung von „Freiland“ in „Bauland - gemischtes Wohngebiet“ gemäß § 38 Absatz 2 TROG 2001), gemäß § 68 Absatz 1 iVm § 66 Absatz 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001, LGBl. Nr. 93, die aufsichtsbehördliche Genehmigung.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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