Amtstafel 2005
Kundmachung
Hatting, am 11.07.2005
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21. Juni 2005 einstimmig gemäß § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl. Nr. 93 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1408 zur Gänze im Ausmaß von 467 m² von derzeit „Freiland“ in „Bauland - Wohngebiet“ beschlossen. Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom 11.07.2005 bis 08.08.2005 im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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