Amtstafel 2005


Flächenwidmungsplanänderung

Hatting, am 15.09.2005

Zahl :

031-2/05 + Bauakt

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gp. 1393 KG Hatting

Kundmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.04.2005 eine Verordnung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1393 KG Hatting beschlossen.

Die Tiroler Landesregierung erteilt dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hatting vom 13.04.2005 betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1393, KG Hatting (Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 1393 von derzeit „Freiland“ in „Bauland - eingeschränktes Mischgebiet“ gemäß § 40 Absatz 2 und 6 TROG 2001), gemäß § 68 Absatz 1 iVm § 66 Absatz 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG), LGBl. Nr. 93, idF LGBl. Nr. 35/2005 und der Kundmachung LGBl. Nr. 60/2005, die aufsichtsbehördliche Genehmigung.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

15.09.2005

Abgenommen am:

30.09.2005


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

Zurück Gemeinde Start, Home