Amtstafel 2005
Flächenwidmungsplanänderung
Hatting, am 15.09.2005
Kundmachung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.04.2005 eine Verordnung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1393 KG Hatting beschlossen. Die Tiroler Landesregierung erteilt dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hatting vom 13.04.2005 betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Teilbereich des Gst. 1393, KG Hatting (Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 1393 von derzeit „Freiland“ in „Bauland - eingeschränktes Mischgebiet“ gemäß § 40 Absatz 2 und 6 TROG 2001), gemäß § 68 Absatz 1 iVm § 66 Absatz 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG), LGBl. Nr. 93, idF LGBl. Nr. 35/2005 und der Kundmachung LGBl. Nr. 60/2005, die aufsichtsbehördliche Genehmigung.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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