Amtstafel 2005
Kundmachung Flächenwidmungsplanänderung
Hatting, am 07.12.2005
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2005 eine Verordnung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1408 KG Hatting beschlossen. Die Tiroler Landesregierung erteilt dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hatting vom 21.06.2005 betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Gst. 1408, KG Hatting (Umwidmung von derzeit „Freiland“ in „Bauland - Wohngebiet“ gemäß § 38 Absatz 1 TROG 2001), gemäß § 68 Absatz 1 iVm § 66 Absatz 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 (TROG), LGBl. Nr. 93, idF LGBl. Nr. 35/2005 und der Kundmachung LGBl. Nr. 60/2005, die aufsichtsbehördliche Genehmigung.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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