Amtstafel 2005
Ergebnis der
Forsttagsatzung für 2005
Hatting, 18.01.2005
Betreff: Ergebnis der
Forsttagsatzung für
2005 Kundmachung gemäß § 26 Tiroler
Waldordnung, LGBl. Nr. 29/1979 Die von der
Forsttagsatzungskommission in ihrer Sitzung am
18.01.2005 verfasste
Verhandlungsschrift samt Verzeichnis der bewilligten Holzbezüge und
Weidenutzungen liegt zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im
Gemeindeamt auf. Sie kann 2 Wochen ab Anschlag dieser Kundmachung eingesehen
werden. Entscheidungen
(=Bescheide) der Forsttagsatzungskommission, mit denen Anträgen vollinhaltlich
stattgegeben wurde, gelten gemäß § 26 der Tiroler Waldordnung mit Beginn der
Auflage als zugestellt. Entscheidungen
(Bescheide) über sämtliche anderen Anträge, wie insbesondere Kürzungen bzw.
Ablehnungen der eingebrachten Anträge, ergehen schriftlich. Die Rechtsmittelfrist
beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Auflage, in Fällen der
schriftlichen Bescheidausfertigung mit dem Tag der Bescheidzustellung.
Berufungen sind bei der Bezirkshauptmannschaft in Innsbruck Alle bewilligten Fällungen
sind – soweit die Forsttagsatzungskommission nicht anderes beschlossen hat –
vor der Schlägerung durch das zuständige Forst- bzw. Forstaufsichtsorgan
auszuzeigen. Der Bürgermeister: Schöpf
Friedrich e.h.
Angeschlagen
am: 25.01.2005 Abgenommen
am: 09.02.2005
Forsttagsatzungskommission für die
Gemeinde
Hatting
Der Vorsitzende der Forsttagsatzungskommission: Dipl.Ing.
Günther Brenner e.h.
Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Aushangs erwächst keine Rechtskraft.
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