Amtstafel 2005
Hatting, am 04.03.2005 Kundmachung Gemäß
§ 36 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird die Einberufung des
Gemeinderates zur öffentlichen Gemeinderatssitzung kundgemacht. Ort: Sitzungszimmer im Gemeindeamt Tagesordnung:
Der Bürgermeister:
Schöpf Friedrich e.h.
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