Amtstafel 2005


Kundmachung

über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.03.2005 betreffend Festsetzung des vom 21.02.2005 bis 08.03.2005 öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Haushaltsplanes für das Jahr 2005.  

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgende Beschlüsse:  

  1. Den Haushaltsplan nach dem vom Bürgermeister Schöpf Friedrich vorgelegten Entwurf festzusetzen.

  2. Die festzusetzenden Steuern bis auf Weiteres mit folgenden Hundertsätzen festzusetzen.

  3. Die folgenden sonstigen Gemeindeabgaben bis auf Weiteres einzuheben.

Hebesätze der bis auf Weiteres festgesetzten Steuern (inkl. USt.):

Grundsteuer A

500 v.H. des Messbetrages

Grundsteuer B

500 v.H. des Messbetrages

Kommunalsteuer

3 % der Bemessungsgrundlage (lt. Maßgabe des Finanzausgleichsgesetzes1993 und des Kommunal- steuergesetzes 1993, BGBl. Nr. 819/1993)

Sätze der sonstigen in der Gemeinde bis auf Weiteres erhobenen Abgaben (inkl. USt.):- Steuern, Gebühren, Beiträge -

Steuern:

Vergnügungssteuer

LGBl.Nr. 60/82 und Satzung lt. GR-Beschluss v. 30.7.1996

Hundesteuer

€ 50,-- / Satzung idgF

Verwaltungsabgaben

LGBl. Nr. 51/2001 idgF

Gebühren u. Beiträge (alle inkl. 10 % USt.): 

Wasseranschlussgebühr

€ 1,12 pro m³ Baumasse gem. Satzung v. 21.3.1995 idgF

Wasserbenützungsgebühr

€ 0,36 pro m³ Wasserverbrauch gem. Satzung v.21.03.1995 idgF

Kanalanschlussgebühr

€ 4,39 pro m³ Baumasse gem. Satzung v. 21.3.1995 idgF

Kanalbenützungsgebühr

€ 1,72 pro m³ Wasserverbrauch gem. Satzung v. 21.3.1995 idgF

Erschließungskostenbeitrag

€ 4,07 pro m³ Baumasse (x 70 %)
€ 4,07 pro m² Bauplatz (x 150 %)

gem. LGBl. Nr. 103/2001

Jahresmiete Wasserzähler

€ 6,79 für Wasserzähler 3 m³

€ 11,19 für Wasserzähler 5 m³

€ 15,99 für Wasserzähler 20 m³

€ 27,98 für Großbereichszähler

Müllgebühren 

Müllgrundgebühr  

a.) Müllgrundgebühr für den Haushalt pro Jahr: Staffelung nach Personen

1-Personen-Haushalt:

€ 33,44

jede weitere Person:

€ 5,09

b.) Müllgrundgebühr für Gewerbebetriebe mit Betriebsstätte pro Jahr: € 58,12

Restmüll  

Entleerungsgebühr pro Behälter:

120-Liter-Behälter

2,55

 

240-Liter-Behälter

5,10

 

660-Liter-Behälter

10,90

 

800-Liter-Behälter

12,72

 

1100 -Liter-Behälter

17,44

Biomüll  

a.) Biomüllgrundgebühr pro Jahr: Staffelung nach Personen

1-Personen-Haushalt:

€ 26,88

jede weitere Person:

€ 5,09

Diese Gebühr gilt nur für Haushalte, welche nachweislich keine Eigenkompostierung betreiben und beinhaltet die Entleerung eines 120-Liter-Behälters pro Abfuhr und Haushalt.

b.) Entleerungsgebühr für jeden weiteren 120-Liter-Behälter: € 2,55

Sperrmüllgebühr je angefangenem m³:  € 3,63

Müllbehälter:

Mietvorschreibung pro Jahr:

120-Liter-Behälter

8,40

 

240-Liter-Behälter

11,20

Elternbeiträge / Kindergarten

€ 23,-- pro Monat (halb/- ganztägig) + € 9,-- für jedes weitere Kind aus derselben Familie

Grabgebühren

a)

Laufende Gebühr pro Jahr:

Einzelgrab

3,63

 

 

Doppelgrab

7,27

 

 

Familiengrab

7,27

b)

Einmalige Grundgebühr:

Einzelgrab

21,80

 

 

Doppelgrab

43,60

 

 

Familiengrab

43,60

c)

Einmalige Öffnungsgebühr:

Pauschal

145,35

d)

Einmalige Leichenhallengebühr

 

18,17

Leihgebühren

a)

Kompressor pro Stunde:

mit Hammer

13,00

 

 

ohne Hammer

9,00

b)

Anbohrgerät:

Pauschal

24,00


Der Haushaltsplan 2005 wird wie folgt festgesetzt:

 

Einnahmen

Ausgaben

Ordentlicher Haushalt

€ 1.105.400,00

€ 1.227.000,00

Außerordentl. Haushalt

€ 212.000,00

€ 212.000,00

Summe Voranschlag

€ 1.317.400,00

€ 1.439.000,00

Wer sich durch diese Gemeinderatsbeschlüsse in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

Angeschlagen am:

09.03.2005

Abgenommen am:

24.03.2005


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

 

Zurück Gemeinde Start, Home