Amtstafel 2005
Informationsschreiben vom 20.07.2005
Bioabfallgebühren Auf Grund der sehr großen Defizite im Gebührenhaushalt `Biomüllentsorgung´ ( 2003: - € 8.872,--; 2004: - € 10.053,--) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 21.06.2005 einstimmig eine 20%ige Erhöhung aller Biogebühren ab der nächsten Gemeindevorschreibung (= 3. Quartal 2005) beschlossen.
Neue Bioabfallgebühren :
Strauch- u. Staudenschnitte Ab sofort werden Strauch- und Staudenschnitte nur mehr von Haushalten (→ keine gewerblichen Schnitte) bis maximal 2 m³ zum Preis von € 5,-- je m³ entgegengenommen. Mengen über 2 m³ müssen zukünftig selbst entsorgt werden (ev. Entsorgungsfirma in Zirl). Verkehrssicherheit – Strauchschnitt
Im Sinne der Verkehrssicherheit werden die Grund- bzw. Gartenbesitzer aufgefordert, ihre in die öffentlichen Verkehrsflächen ragenden Sträucher und Bäume unverzüglich zurückzuschneiden. Die Gemeinde wird die Einhaltung kontrollieren. Rasenmähen - Ruhezeiten
Unter Bedachtnahme der gesetzlich festgelegten Ruhezeiten ist das Rasenmähen im Ortsgebiet von Montag bis Samstag in der Mittagszeit zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr, und an Sonn- und Feiertagen gänzlich zu unterlassen. Brunnen, Grund- u. Regenwasser
Rechtliche Klarstellung : Mechanisch betriebene Grundwasserbohrbrunnen sind - im Gegensatz zu den händisch betriebenen Brunnen - wasserrechtlich bewilligungspflichtig und obliegen der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (Umweltreferat). Die Einleitung von Grund- und Regenwasser in Hausinstallationen ist grundsätzlich verboten. Besteht trotzdem die Absicht diese Wässer im Haus zu verwenden, haben die dazu notwendigen Installationen so zu erfolgen, dass eine Berührung oder Vermischung mit dem Gemeindewasser auf keinen Fall zu Stande kommt. Außerdem muss zur Berechnung der anfallenden Kanalgebühren ein Kaltwasserzähler installiert werden. Die Gemeinde ist über beabsichtigte Fremdwassereinleitungen zu verständigen, wobei sie sich das Recht vorhält, jederzeit Kontrollen durchführen zu können.
Illegale Deponien Leider ist festzustellen, dass hauptsächlich in Waldrandbereichen und auf den Inndammböschungen vor allem Biomüll wie Rasen-, Strauch- und Staudenschnitte (→ trotz Verbotstafeln!) immer wieder illegal entsorgt wird. Da diese Gebiete jeweils Eigentum der Gemeinde Hatting (Waldboden) bzw. des Landes Tirol (Inndamm) sind, eine solche Art der Müllbeseitigung gesetzeswidrig, nicht nachvollziehbar und unfair gegenüber den anständigen Bürgern und Bürgerinnen ist, werden die Gemeindearbeiter angewiesen vermehrt zu kontrollieren. Auf jeden Fall wird zukünftig bei begründetem Verdacht bei der Bezirksverwaltungsbehörde in Innsbruck Anzeige erstattet. Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h. |
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