Amtstafel 2005
Hatting, am 09.03.2005
Kundmachung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.03.2005 einstimmig den Beschluss gefasst, den § 7 Pkt. 1 der Satzung für Kanalgebühren wie folgt zu ändern: „Die Anschlussgebühr beträgt € 4,39 inkl. USt. pro m³ der Bemessungsgrundlage“. Diese Änderung tritt mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft. Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben. Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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