Amtstafel 2007


Kundmachung über die Auflegung eines
ergänzenden Bebauungsplanes

Hatting, am 14.12.2006

 

Zahl :

Bauakt

Betreff :

Ergänzender Bebauungsplan 318E056-06

im Bereich Gp. 1752 KG Hatting (Gaisauweg - Wild/Lang)

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 13.12.2006 den Beschluss gefasst,den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes 318E056-06 für die Gpn. 1752 zur Gänze und 1716 (Weg) zum Teil KG Hatting gemäß § 65 Abs. 1 des TROG 2006 i.d.g.F. während vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2006 i.d.g.F. die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes 318E056-06 für die Gpn. 1752 zur Gänze und 1716 (Weg) zum Teil KG Hatting. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

 

14.12.2006 bis 12.01.2007

 

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

14.12.2006

Abgenommen am:

19.01.2007

 


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