Amtstafel 2007


Kundmachung

 

Hatting, am 06.03.2007

 

Zahl :

031-2

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gp. 1536 KG Hatting

 

Es wird gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 -TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 7.11.2006 unter Pkt. 2 der Tagesordnung folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 5 TROG 2006 beschlossen hat:

Umwidmung im Teilbereich der Gste. 1536 und 1543/1, KG Hatting, von Freiland in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006 sowie Festlegung einer Verkehrsfläche nach § 53 Abs. 1 und 3 TROG 2006.

Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 27.02.2007, Zl. Ve1-2-318/47-5, gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 4 TROG 2006 die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.

Die Änderung des Flächenwidmungsplans tritt gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

06.03.2007

Abgenommen am:

21.03.2007

 


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