Amtstafel 2007


Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Hatting, am 13.04.2007

Zahl : 172

Betr .: Bauverhandlung – Hochenegger Christian

 

Mit Eingabe vom 29. Dezember 2006 hat der Bauwerber Hochenegger Christian, wh. in Hatting, Oberauweg 29, um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Gp. 1536/2 KG Hatting angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 24 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2001 (LGBl. Nr. 94/2001) und der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) die mündliche Verhandlung für

 

Mittwoch, 25. April 2007, um ca. 10:15 Uhr

an Ort und Stelle angeordnet.

 

Sie werden eingeladen, als Partei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Der Bauwerber wird aufgefordert, vor der Verhandlung die genaue Lage des zu erbauenden Objektes sowie die Grundgrenzen erkenntlich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren und durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren und dem Parteienantrag, dem Vorhaben oder der Maßnahme, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend ansehen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach § 42 AVG nicht berücksichtigt werden. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tage vor der örtlichen Verhandlung beim Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Gegen diesen Ladungsbescheid ist nach § 19 Abs. 4 AVG kein Rechtsmittel zulässig.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Diese Verständigung ergeht an :

  • öffentliche Be kanntmachung durch Anschlag an die Gemeindeamtstafel
  • Hochenegger Christian, Oberauweg 29, 6402 Hatting
  • Hochenegger Helmut, Oberauweg 29, 6402 Hatting
  • Massivhaus GmbH, Mariahilfpark 4/210, 6020 Innsbruck
  • Bauhof Albin, Oberauweg 3b, 6402 Hatting
  • Hußl Roswitha, Oberauweg 3a, 6402 Hatting
  • Kluckner Doris, Oberauweg 21, 6402 Hatting
  • Kluckner Matthias, Oberauweg 21a, 6402 Hatting
  • Huber Georg, Oberauweg 19, 6402 Hatting
  • Pardeller Hansjörg & Rosa, Oberauweg 17, 6402 Hatting
  • Neuner Andreas, Oberauweg 15, 6402 Hatting
  • Reinert Werner, Oberauweg 13, 6402 Hatting
  • Jehle Andrea, Oberauweg 9a, 6402 Hatting
  • Stubenböck Hubert & Maria, Oberauweg 9, 6402 Hatting
  • TIWAG-Netz AG, Netzanschluss, B.-Köllenspergerstraße 11, 6065 Thaur (inkl. Lageplan)
  • die Gemeinde

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