Amtstafel 2007
Kundmachung
Hatting, am 04.04.2007
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.04.2007 einstimmig gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung im Bereich der Gp. 1494 KG Hatting zum Teil im Ausmaß von ca. 1700 m² von derzeit „Freiland“ in „Sonderfläche / Hofstelle“ beschlossen . Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom
04.04.2007 bis 03.05.2007
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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