Amtstafel 2007


Kundmachung

Hatting, am 06.06.2007

 

Zahl :

031-2

Betreff :

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gp. 1494 KG Hatting

Es wird gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 -TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 3.4.2007 unter Pkt. 9 der Tagesordnung folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 5 TROG 2006 beschlossen hat:

Umwidmung im Teilbereich des Gst. 1494, KG Hatting, von Freiland in Sonderfläche Hofstelle gemäß § 44 TROG 2006

Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 30.05.2007, Zl. Ve1-2-318/49-2, gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 4 TROG 2006 die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.

Die Änderung des Flächenwidmungsplans tritt gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am:

06.06.2007

Abgenommen am:

21.06.2007


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