Amtstafel 2007
Kundmachung
Hatting, am 06.06.2007
Es wird gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 -TROG 2006, LGBl. Nr. 27, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 3.4.2007 unter Pkt. 7 der Tagesordnung folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 64 Abs. 5 TROG 2006 beschlossen hat:
Umwidmung im Teilbereich des Gst. 1578/1, KG Hatting, von Freiland in Wohngebiet gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2006
Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 30.05.2007, Zl. Ve1-2-318/50-2, gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 66 Abs. 4 TROG 2006 die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Änderung des Flächenwidmungsplans tritt gemäß § 68 Abs. 1 iVm § 67 Abs. 1 TROG 2006 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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