Amtstafel 2007


Öffentliche Bekanntmachung einer mündlichen Verhandlung

Hatting, am 30.08.2007

Zahl : 182

Betr .: Bauverhandlung – Moser Stephan

 

Mit Eingabe vom 17. August 2007 hat der Bauwerber Moser Stephan, wh. in Hatting, Innstr. 5, um die Erteilung der baubehördlichen Genehmigung für die Errichtung eines Gästehauses auf Gp. 1761 KG Hatting angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 24 Abs. 1 der Tiroler Bauordnung 2001 (LGBl. Nr. 94/2001) und der §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) die mündliche Verhandlung für

 

Freitag, 14. September 2007, um 16:00 Uhr

an Ort und Stelle angeordnet.

 

Sie werden eingeladen, als Partei zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten und schriftlich bevollmächtigten eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Der Bauwerber wird aufgefordert, vor der Verhandlung die genaue Lage des zu erbauenden Objektes sowie die Grundgrenzen erkenntlich zu machen. Wir weisen darauf hin, dass die Verhandlung durch persönliche Verständigung der uns bekannten Beteiligten am Verfahren und durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht wurde. Als Beteiligter beachten Sie bitte, dass Sie, wenn Sie Einwendungen gegen den Gegenstand der Verhandlung nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde bekannt geben oder während der Verhandlung vorbringen, insoweit Ihre Parteistellung verlieren und dem Parteienantrag, dem Vorhaben oder der Maßnahme, die den Gegenstand der Verhandlung bilden, als zustimmend ansehen. Etwaige Vorbehalte hinsichtlich nachträglicher Erklärungen können gemäß den vorstehenden Bestimmungen nach § 42 AVG nicht berücksichtigt werden. Versäumt derjenige, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, die Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Die für das Verfahren eingereichten Pläne und sonstigen Behelfe liegen bis zum Tage vor der örtlichen Verhandlung beim Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Gegen diesen Ladungsbescheid ist nach § 19 Abs. 4 AVG kein Rechtsmittel zulässig.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

Diese Verständigung ergeht an :

  • öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Gemeindeamtstafel
  • Moser Stephan, Innstraße 5, 6402 Hatting
  • Moser Berta, Innstraße 3, 6402 Hatting
  • BM Fritz Josef GmbH & CoKG, Landesstraße 26, 6406 Oberhofen
  • Moser Peter, Bahnstraße 20, 6402 Hatting
  • Neurauter Franz, Innstraße 1, 6402 Hatting
  • Neuner Claudia, Innstraße 1a, 6402 Hatting
  • Riedl Christine, Innstraße 4, 6402 Hatting
  • Krupic ka Helena, Innstraße 6, 6402 Hatting
  • Feichter Ingeborg, Innstraße 8, 6402 Hatting
  • Nelem Inge, Innstraße 13, 6402 Hatting
  • Neubauer Johannes, Innstraße 13, 6402 Hatting
  • Brötz Manfred, Innstraße 11, 6402 Hatting
  • Walser Eugen, Innstraße 9, 6402 Hatting
  • Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Schutzwasserwirtschaft, Herrengasse 1-3, 6020 Innsbruck
  • TIWAG-Netz AG, Netzanschluss, B.-Köllenspergerstraße 11, 6065 Thaur
  • die Gemeinde

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