Amtstafel 2009


Informationsschreiben vom 27.07.2009

Rechtsregel bei Kreuzungen

Im Ortsgebiet von Hatting gibt es viele ungeregelte Kreuzungen. Alle Straßen zu regeln ist weder möglich noch sinnvoll (→ „Schilderwald“). Es wird deshalb in Erinnerung gerufen, dass gemäß § 19/1 der StVO 1960 an allen ungeregelten Kreuzungen zwangsläufig die Rechtsregel gilt.

Straßenverkehrsordnung – StVO 1960, § 19, Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben, sofern nichts Anderes angeordnet ist, Vorrang!

 

Verkehrssicherheit – Strauchschnitt

Im Sinne der Verkehrssicherheit werden die Grund- bzw. Gartenbesitzer wieder aufgefordert, ihre in die öffentlichen Verkehrsflächen ragenden Sträucher und Bäume so bald wie möglich zurückzuschneiden. Die Gemeinde wird die Einhaltung kontrollieren.

 

Sammelbox für Batterien

Der Umwelt zuliebe: Im Recyclinghof gibt´s Batterien-Sammelboxen!

Rund eine Million Gerätebatterien werden jährlich in Österreich verbraucht. Viele davon landen noch im Restmüll. Um hier gegenzusteuern, stellen die Gemeinde Hatting und die Abfallwirtschaft Tirol Mitte (ATM) jedem Hattinger Haushalt kostenlos eine der neuen, handlichen Sammelboxen zur Verfügung. Entleert werden können die Boxen ebenfalls im Recyclinghof.

 


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

Zurück Gemeinde Start, Home