Amtstafel 2009


Kundmachung

 

Hatting, am 01.10.2009

 

Änderung der Hundesteuersatzung

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 1. September 2009 einstimmig den Beschluss gefasst, die §§ 2 und 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hatting wie folgt zu ändern:

§ 2

2) Die Steuer wird für das Haushaltsjahr erhoben und beträgt derzeit für männliche und weibliche Tiere € 60,--.

 

Als Stichtag für die Ermittlung der Hundezahl für die Vorschreibung gilt der 15. Jänner, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober jeden Jahres.

 

§ 4

Die Steuer ist mit der Vorschreibung des 1. Quartals am 15. Februar, 2. Quartals am 15. Mai, 3. Quartals am 15. August und 4. Quartals am 15. November jeden Jahres fällig und an die Gemeindekasse zu zahlen.

 

Dieser Beschluss tritt mit 01.01.2010 in Kraft.

 

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist beim Gemeindeamt Hatting schriftliche Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.

 

Angeschlagen am: 01.10.2009

Abgenommen am: 16.10.2009

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