Amtstafel 2009
Kundmachung über die Auflegung eines ergänzenden
Bebauungsplanes
Hatting, am 11.11.2009
Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 10.11.2009 den Beschluss gefasst,den von Herrn Arch. DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf zur Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes 318E067-09 für die Gp. 1459 zur Gänze KG Hatting gemäß § 65 Abs. 1 des TROG 2001 i.d.g.F. während vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aufzulegen. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben. Gleichzeitig mit der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes beschließt der Gemeinderat einstimmig, gemäß § 65 Abs. 2 des TROG 2001 i.d.g.F. die Erlassung des ergänzenden Bebauungsplanes 318E067-09 für die Gp. 1459 zur Gänze KG Hatting. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom 11.11.2009 bis 10.12.2009 im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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