Amtstafel 2009
GEMEINDERATS- UND BÜRGERMEISTERWAHLEN 2010
Gemeinde Hatting
KUNDMACHUNG über die Ausschreibung der allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters
Die Landesregierung hat nach § 3 der Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, die allgemeinen Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters für alle Gemeinden Tirols mit Ausnahme der Stadt Innsbruck auf
Sonntag, den 14. März 2010
ausgeschrieben.
Als Stichtag wurde der 30. Dezember 2009 bestimmt. Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wurde Sonntag, der 28. März 2010 bestimmt. Tag der Wahlausschreibung ist der 9. Dezember 2009.
Zur Wahl des Gemeinderates und zur Wahl des Bürgermeisters wahlberechtigt ist jeder Unionsbürger, der in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, es sei denn, dass er sich noch nicht ein Jahr in der Gemeinde aufhält und sein Aufenthalt offensichtlich nur vorübergehend ist, spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist, abgesehen vom Wahlalter, nach dem Stichtag zu beurteilen.
Hatting, am 9. Dezember 2009
Der Bürgermeister: Schöpf Friedrich e.h.
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