Amtstafel 2010
Kundmachung
Hatting, am 01.09.2010
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 31.08.2010 einstimmig gemäß § 68 Abs. 1 i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006, LGBl. Nr. 27 i.d.g.F., die Auflage und Erlassung der Flächenwidmungsplanänderung 318F024-10 im Bereich der Gp. 1431 zur Gänze, KG Hatting, im Ausmaß von 837 m² von derzeit „Wohngebiet“ in „Sonderfläche Parkplatz“ beschlossen.
Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom 01.09.2010 bis 30.09.2010 im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträgern, die im Gemeindegebiet eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
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