Amtstafel 2012
Kundmachung über die Auflegung eines Bebauungsplanes
Hatting, am 14.12.2011
Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 13.12.2011 zu Tagesordnungspunkt 3 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B002-11 im Bereich der Grundparzellen 1619, 1622, 1623, 1620 und 1621 zur Gänze, KG Hatting, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner durch vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom
14.12.2011 bis 12.01.2012
im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.
|
Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.
Zurück | Gemeinde | Start, Home |