Amtstafel 2012


Kundmachung

Hatting, am 09.02.2012

 

Kundmachunggemäß § 21 Tiroler Waldordnung 2005

Die von der Forsttagsatzungskommission im laufenden Monat bewilligten Fällungsanträge liegen ab dem ersten Werktag des Folgemonats zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf. Diese Entscheidungen (=Bescheid) der Forsttagsatzungskommission, mit denen Anträgen vollinhaltlich stattgegeben wurden, gelten mit Beginn der Auflage als zugestellt. Entscheidungen (=Bescheide) mit denen eingebrachte Anträge gekürzt bzw. abgelehnt wurden, ergehen schriftlich. Die Berufungsfrist beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem ersten Tag der Auflage, in Fällen der schriftlichen Bescheidausfertigung mit dem Tag der Bescheidzustellung. Berufungen sind bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck einzubringen. Bewilligte Fällungen sind gemäß § 35 Tiroler Waldordnung 2005 vor der Schlägerung durch den zuständigen Gemeindewaldaufseher oder durch das in der Liste der Fällungsbewilligungen namhaft gemachte Forstorgan auszuzeigen.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

Der Vorsitzende der Forsttagsatzungskommission: Dipl.Ing. Günther Brenner e.h.

 

Angeschlagen am:

09.02.2012

Abgenommen am:

 

 


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