Amtstafel 2012


Kundmachung - Übertragung von Bauangelegenheiten

Hatting, am 01.03.2012

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 31.01.2012 zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß § 19 Abs. 1 Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO 2001) folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:


Um insbesonders für Gewerbetreibende die Bewilligungsverfahren bei einer Behörde zu konzentrieren und damit die negativen Auswirkungen der Kumulation von Verfahren, die von verschiedenen Behörden abzuführen sind zu mildern, beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Hatting auf Grund der Bestimmung des § 19 Absatz 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 (TGO 2001) die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Baupolizei bei Vorhaben, für die außer der baupolizeilichen Bewilligung eine wasserrechtliche Bewilligung oder eine Genehmigung nach der Gewerbeordnung erforderlich ist, aus dem eigenen Wirkungsbereich auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zu übertragen.


Zusatzbemerkungen:

  • Insgesamt haben im Bezirk Innsbruck Land bereits 29 (!) Gemeinden von dieser Möglichkeit einer Verfahrensvereinfachung Gebrauch gemacht.
  • Sowohl Änderungen des Raumordnungskonzeptes, als auch Änderungen von Flächenwidmungen und die Erlassung von Bebauungsplänen bleibt durch die Übertragung des Bauverfahrens beim Gemeinderat der Gemeinde Hatting! Die Gemeinde hat bei Vollziehung der TBO keine weiteren Ermessensspielräume wie die Bezirkshauptmannschaft.
  • Die Übertragung bringt für die Gewerbetreibenden neben der Verfahrensvereinfachung auch eine Kostenersparnis mit sich!

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.

Angeschlagen am: 01.03.2012
Abgenommen am: 16.03.2012

 


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