Amtstafel 2012


Kundmachung

Hatting, am 02.03.2012

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Hatting von

 

Freitag, 9. März 2012

bis einschließlich

Montag, 26. März 2012

 

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.

 

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.

 

Angeschlagen am:

02.03.2012

Abgenommen am:

27.03.2012

 


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