Amtstafel 2012
Kundmachung
Hatting, am 02.03.2012
Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Hatting von
Freitag, 9. März 2012 bis einschließlich Montag, 26. März 2012
während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Jahresrechnung Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung der Jahresrechnung prüfen wird.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar e.h.
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