Amtstafel 2012


Kundmachung

Mitteilung der Gemeinde vom 19.03.2012

 

ACHTUNG VOR OSTEUROPÄISCHEN „BETTLERN“

 

Die Polizei mahnt zu besonderer Vorsicht bei osteuropäischen „Bettlern“, die sich unter dem Vorwand etwas zu verkaufen (Teppiche, u. ä.) ziemlich frech Zugang zu den Häusern verschaffen wollen. Dabei schrecken sie auch nicht zurück, nicht versperrte Häuser bzw. Wohnungen einfach zu betreten und die Bewohner unangebracht anzusprechen, wenn man nichts kauft oder versucht sie abzuwimmeln.

Es ergeht daher der dringende Hinweis, die Haus- bzw. Wohnungstüren verlässlich zu verschließen und verdächtige Vorfälle umgehend der Polizei zu melden!

 

REISEPASS FÜR KINDER

 

Jedes Kind benötigt ab 15. Juni 2012 für Auslandsreisen, auch im Schengen-Raum, verpflichtend einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.

Eine bestehende Eintragung eines Kindes im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Die Gültigkeit des Reisepasses für diesen Elternteil bleibt aber davon unberührt.

Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.

 

Ein Reisepass kann – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Bezirkshauptmannschaft beantragt werden. Das Bürgerservice der BH Innsbruck ist Mo. – Do. von 07.30 bis 16.00 durchgehend, am Fr. von 07.30 bis 12.00 geöffnet und telefonisch unter 0512/5344 erreichbar. Es empfiehlt sich mit dem Bürgerservice vorher Kontakt aufzunehmen, welche Dokumente mitzubringen sind.

Jedenfalls wird ein Passbild, das den internationalen Kriterien entspricht, benötigt (Näheres dazu unter www.bmi.gv.at/passbild). Bei Kindern ab dem zwölften Lebensjahr werden auch die Fingerabdrücke elektronisch erfasst.

Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Reisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer, ab dem zweiten Geburtstag wird ein Reisepass mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für jeweils zehn Jahre ausgestellt.

 

Gebühren:

Für Kleinkinder bis 2 Jahre bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, für Kinder von 2 bis 12 Jahren 30 Euro und für Personen ab 12 Jahren 75,90 Euro.

 

Weitere Informationen zur Passausstellung: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html

 

Euer Bürgermeister


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