Amtstafel 2012


Kundmachung

Hatting, am 04.04.2012

 

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B004-12

im Planungsbereich: Dorfzentrum

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 28.03.2012 zu Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011, LGBl. Nr. 56, beschlossen, den von DI Ofner Erwin ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B004-12 im Bereich der Grundparzellen 1358, 1361, .187, 1359 zur Gänze, 1360, 1400 zum Teil, KG Hatting, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner durch vier Wochen hindurch im Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

04.04.2012  bis  03.05.2012

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf e.h.

 

Angeschlagen am:

04.04.2012

Abgenommen am:

11.05.2012

 


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