Amtstafel 2012


Kundmachung

Hatting, am 04.04.2012

 

Zahl:

031-2/12

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung

im Bereich der Gpn. 1359 und 1400, KG Hatting

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 28.03.2012 zu Tagesordnungspunkt 15 gemäß § 70 Abs. 1 lit. a) i.V.m. § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 beschlossen, den Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes 318F026-12 im Bereich der Grundparzellen 1359 und 1400 zum Teil, KG Hatting, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner während vier Wochen zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt aufzulegen. Die Änderung umfasst die Umwidmung von „VO – Bestehende örtliche Verkehrswege der Gemeinde“ gemäß § 53 Abs. 3 TROG 2011 in „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ gemäß § 40 Abs. 5 TROG 2011 (Umwidmungsfläche: ca. 42 m²) und die Kenntlichmachung „VPL – geplante örtliche Straße“ gemäß § 53 Abs. 1 TROG 2011 (Umwidmungsfläche: ca. 50 m²).  

Gleichzeitig wurde gemäß § 70 Abs. 1 lit a) des TROG 2011 der Beschluss über die Erlassung dieser Flächenwidmungsplanänderung 318F026-12 gefasst.

Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungsnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Diese Flächenwidmungsplanänderung liegt in der Zeit vom 04.04.2012 bis 03.05.2012

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

04.04.2012

Abgenommen am:

11.05.2012

 

 


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