Amtstafel 2012


Kundmachung

Hatting, am 14.06.2012

 

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B004-12

im Planungsbereich: Dorfzentrum

 

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 28.03.2012 unter Pkt. 9 der Tagesordnung folgenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:

Bebauungsplan 318B004-12 im Bereich der Grundparzellen 1358, 1361, 1359, 1360 (Teilfl.), 1400 (Teilf.) und .187, KG Hatting;

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

 

Angeschlagen am:

14.06.2012

Abgenommen am:

29.06.2012

 


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