Amtstafel 2012


Kundmachung

Hatting, am 14.06.2012

 

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Ergänzender Bebauungsplan 318E069-12

im Planungsbereich: Dorfzentrum / WODOP

Kundmachung

 

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 28.03.2012 unter Pkt. 10 der Tagesordnung folgenden Ergänzenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:

 

Ergänzender Bebauungsplan 318E069-12 im Bereich der Grundparzellen 1359, .187, 1400 (Teilfl.) und 1358 (Teilf.), KG Hatting;

 

Der Ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

 

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

 

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

 

Angeschlagen am:

14.06.2012

Abgenommen am:

29.06.2012

 


Hinweis: Sämtliche Informationen sind ohne Gewähr. Aus den Inhalten dieses Internet-Aushangs erwächst keine Rechtskraft.

Zurück Gemeinde Start, Home