Amtstafel 2012
Kundmachung
Hatting, am 14.06.2012
Kundmachung
Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 28.03.2012 unter Pkt. 10 der Tagesordnung folgenden Ergänzenden Bebauungsplan gemäß § 66 Abs. 1 TROG 2011 beschlossen hat:
Ergänzender Bebauungsplan 318E069-12 im Bereich der Grundparzellen 1359, .187, 1400 (Teilfl.) und 1358 (Teilf.), KG Hatting;
Der Ergänzende Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.
Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
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