Amtstafel 2012
Kundmachung
Hatting, am 26.09.2012
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.09.2012 gemäß § 13 des Tiroler Straßengesetzes den einstimmigen Beschluss gefasst, dass die Teilflächen 2 mit 49 m² und 4 mit 2 m² aus Gst.Nr. 1359 bzw. .187, KG Hatting, gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Hubert Wild, Verm.datum Jänner 2012, GZ 2276/10, in das öffentliche Gut gewidmet werden (Inkamerierung). Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
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