Die Erlassung der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

Hatting, am 08.04.2016

Zahl:

031-1/2016

Betreff:

Örtliches Raumordnungskonzept (1. Fortschreibung)

Kundmachung

über die Erlassung der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes

Es wird gemäß § 68 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 23. Februar 2016 unter Pkt. 4 der Tagesordnung die 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Hatting gemäß § 64 in Verbindung mit § 31a Abs. 1 und 2 TROG 2011 beschlossen hat.

Diesem Beschluss wurde mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 29. März 2016, Zl. RoBau-2-318/9/23-2016, gemäß § 67 Abs. 5 TROG 2011 die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.

Die 1. Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes tritt gemäß § 68 Abs. 1 TROG 2011 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Die zusammenfassende Erklärung, wie Umwelterwägungen in den Plan einbezogen wurden und aus welchen Gründen der angenommene Plan nach der Durchführung einer alternativen Prüfung gewählt wurde, ist gem. § 9 Absatz 3 TUP im Internet unter der Adresse www.hatting.at zugänglich.

Das örtliche Raumordnungskonzept liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2011 während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf  eh.

 

Angeschlagen am:

08.04.2016

Abgenommen am:

25.04.2016

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