Entwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde Hatting für das Jahr 2017

Hatting, am 02.01.2017

Kundmachung

Gemäß § 93 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass der Entwurf des Haushaltsplanes der Gemeinde Hatting für das Jahr 2017 von 

Montag, dem 9. Jänner 2017

bis einschließlich

Montag, dem 23. Jänner 2017

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Innerhalb der Auflagefrist kann jeder Gemeindebewohner während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in den Entwurf des Voranschlages Einsicht nehmen und hierzu schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung des Haushaltsplanes prüfen wird.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar  eh.

Angeschlagen am:

02.01.2017

Abgenommen am:

24.01.2017

Drucken E-Mail

adler help

piu