Geflügelpest-Verordnung

Kundmachung

Wichtige Information der Gemeinde vom 19.01.2017

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat aufgrund des aktuellen Geflügelpestrisikos durch den Erregertyp H5N8 eine Stallpflicht für das Hausgeflügel (Hühnervögel, Tauben, Wassergeflügel) und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel erlassen.

Die rechtliche Umsetzung dieser Maßnahme erfolgte durch die Änderung der Geflügelpest-Verordnung 2007. Die Verordnung ist mit 10.01.2017 in Kraft getreten.

Das bedeutet, dass zum Schutz der heimischen Geflügelbestände Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen sind. Diese Maßnahmen sind insbesondere:

  • Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin abgedeckt sind.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Die Tierhalter haben vermehrtes Augenmerk auf die Gesundheit der Bestände zu legen und allfällige Veränderungen (wie z.B. Rückgang der Legeleistung, Abfall der Futter- und Wasseraufnahme und erhöhte Sterblichkeit) umgehend dem betreuenden Tierarzt bzw. dem Amtstierarzt zu melden.

Bis jetzt sind weltweit keine Erkrankungsfälle von Menschen mit H5N8 bekannt geworden, daher handelt es sich ausschließlich um eine Tierseuche, welche alle Arten von Geflügel betreffen kann.

Auf die Information des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wird hingewiesen.

https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/HPAI.html

Für den Bezirkshauptmann: Dr. Josef Oettl

Angeschlagen am:

19.01.2017

Abgenommen am:

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