Bebauungsplan 318B016-17 im Planungsbereich: Innstraße / Landgasthof Neurauter

Hatting, 19.09.2017

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B016-17 im Planungsbereich: Innstraße / Landgasthof Neurauter

Kundmachung

Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 22.08.2017 zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung des Bebauungsplanes 318B016-17, laut planlicher und schriftlicher Darstellung des DI Erwin Ofner, durch vier Wochen hindurchim Gemeindeamt Hatting während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2016 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahem zum Entwurf einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren ordentlichen Wohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach dem Ablauf der Auflegungsfrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Dieser Bebauungsplan liegt in der Zeit vom

20.09.2017 bis 19.10.2017

im Gemeindeamt der Gemeinde Hatting zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

20.09.2017

Abgenommen am:

27.10.2017

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