Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00008

Hatting, 28.09.2017

Zahl:

031-2/2017

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00008

Kundmachung

Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 22.08.2017 zu Tagesordnungspunkt 11 gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 71 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, und § 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 07.08.2017, mit der Planungsnummer 318-2017-00008, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich des Grundstückes 1549/22, KG Hatting, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

 

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Umwidmung

G r u n d s t ü c k

1549/22, KG 81302 Hatting (70318) (rund 46 m²) von Wohngebiet § 38 (1) in Freiland § 41

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

29.09.2017

Abgenommen am:

06.11.2017

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