Beschluss Bebauungsplan 318B018-17 im Planungsbereich: Stegluß / Graf

Hatting, 20.11.2017

Zahl:

Bauakt

Betreff:

Bebauungsplan 318B018-17 im Planungsbereich: Stegluß / Graf

Kundmachung

Es wird gemäß § 68 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Hatting in seiner Sitzung vom 22.08.2017 die Neuerlassung des von DI Erwin Ofner ausgearbeiteten Entwurfes über die Erlassung eines Bebauungsplanes vom 01.08.2017, Planbezeichnung: 318B018-17, gemäß § 66 Abs. 1 bzw. 2 TROG 2016 beschlossen hat.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 68 Abs. 2 TROG 2016 mit Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft, das ist nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel der Gemeinde.

Der Bebauungsplan liegt gemäß § 68 Abs. 4 TROG 2016 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

20.11.2017

Abgenommen am:

05.12.2017

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