Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00009
Hatting, 07.02.2018
Zahl: |
031-2/2018 |
Betreff: |
Flächenwidmungsplanänderung 318-2017-00009 |
Kundmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 06.02.2018 zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 13.12.2017, mit der Planungsnummer 318-2017-00009, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting im Bereich der Grundstücke 1314/2, 1306, .72, .117, .73/1, .73/2, .73/3, 1295/1 KG 81302 Hatting durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:
Umwidmung
Grundstück .117 KG 81302 Hatting
rund 45 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)
standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge
weiters Grundstück .72 KG 81302 Hatting
rund 18 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge
weiters Grundstück .73/1 KG 81302 Hatting
rund 451 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge
weiters Grundstück .73/2 KG 81302 Hatting
rund 243 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7)
standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge
weiters Grundstück .73/3 KG 81302 Hatting
rund 343 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge
weiters Grundstück 1295/1 KG 81302 Hatting
rund 1431 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge
weiters Grundstück 1306 KG 81302 Hatting
rund 1277 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge
weiters Grundstück 1314/2 KG 81302 Hatting
rund 82 m²
von Freiland § 41
in
Sonderfläche Hofstelle mit gewerblicher Nebennutzung § 44 (8) [iVm. § 43 (7) standortgebunden], Festlegung Zähler: 1, Festlegung Erläuterung: Lagerhalle für gewerbliche Fahrzeuge
Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.
Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.
Angeschlagen am: |
07.02.2018 |
Abgenommen am: |
16.03.2018 |