Jahresrechnung 2017

Hatting, 14.03.2018

 Kundmachung

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird verlautbart, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. März 2018 betreffend die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2017 folgendes beschlossen wurde: Unter dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters DI Bernhard Brötz beschließt der Gemeinderat – in Abwesenheit des Bürgermeisters – einstimmig die ordnungsgemäße Ausführung der Jahresrechnung 2017 und erteilt dem Bürgermeister (Rechnungsleger) einstimmig die Entlastung.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.

Angeschlagen am:

14.03.2018

Abgenommen am:

29.03.2018

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