Jahresrechnung 2017
Hatting, 14.03.2018
Kundmachung
Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird verlautbart, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. März 2018 betreffend die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2017 folgendes beschlossen wurde: Unter dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters DI Bernhard Brötz beschließt der Gemeinderat – in Abwesenheit des Bürgermeisters – einstimmig die ordnungsgemäße Ausführung der Jahresrechnung 2017 und erteilt dem Bürgermeister (Rechnungsleger) einstimmig die Entlastung.
Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.
Angeschlagen am: |
14.03.2018 |
Abgenommen am: |
29.03.2018 |