Flächenwidmungsplanänderung 318-2018-00002

Hatting, 04.07.2018

Zahl:

031-2/2018

Betreff:

Flächenwidmungsplanänderung 318-2018-00002

Kundmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hatting hat in seiner Sitzung vom 03.07.2018 zu Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 71 Abs. 1 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, beschlossen, den vom Planer AB Ofner ausgearbeiteten Entwurf vom 29.06.2018, mit der Planungsnummer 318-2018-00002, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting 1711, 1734/5, 1734/6 KG 81302 durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Der Entwurf sieht folgende Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Hatting vor:

Umwidmung

Grundstück 1711 KG 81302 Hatting, rund 629 m², von Freiland § 41, in Geplante örtliche Straße § 53.1

weiters Grundstück 1734/5 KG 81302 Hatting, rund 192 m², von Freiland § 41, in Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)

weiters Grundstück 1734/6 KG 81302 Hatting, rund 270 m², von Freiland § 41, in Gemischtes Wohngebiet § 38 (2)

Personen, die in der Gemeinde Hatting ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Hatting eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zum Entwurf abzugeben.

Gleichzeitig wurde gemäß § 71 Abs. 1 lit. a TROG 2016 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

04.07.2018

Abgenommen am:

10.08.2018

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