Jahresrechnung 2018 - Entlastung

Hatting, 20.03.2019

Kundmachung 

Gemäß § 108 Abs. 5 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 wird verlautbart, dass in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. März 2019 betreffend die Erledigung des Rechnungsabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2018 folgendes beschlossen wurde: Unter dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters DI Bernhard Brötz beschließt der Gemeinderat – in Abwesenheit des Bürgermeisters – einstimmig die ordnungsgemäße Ausführung der Jahresrechnung 2018 und erteilt dem Bürgermeister (Rechnungsleger) einstimmig die Entlastung.

Der Bürgermeister: Schöpf Dietmar eh.

Angeschlagen am:

20.03.2019

Abgenommen am:

04.04.2019

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