Inkamerierungsbeschluss - Angerwegerweiterung

Hatting, am 24.11.2014

Zahl:

600/2014

Betreff:

Inkamerierungsbeschluss

Kundmachung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.10.2014 gemäß § 13 des Tiroler Straßengesetzes den einstimmigen Beschluss gefasst, dass die Teilfläche 5 mit 255 m² (künftig Gp. 1549/22) aus Gst.Nr. 1543/1, KG Hatting, gemäß Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Dr. iur. Anton Avanzini, vermessen am 6. Juli 2014, GZ 7613A, in das öffentliche Gut gewidmet wird (Inkamerierung).

Wer sich durch diesen Gemeinderatsbeschluss in seinen Rechten verletzt fühlt, kann innerhalb der Kundmachungsfrist bei der Gemeinde schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.

Der Bürgermeister: Dietmar Schöpf eh.

Angeschlagen am:

24.11.2014

Abgenommen am:

09.12.2014

 

 

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